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BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 48.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 26.01.1983 - II OE 83/82
- BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 48.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74
Anlaufhemmung
Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 48.83
Die von der Beschwerde angesprochene Pflicht der Behörde und des angerufenen Gerichts, über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit zu entscheiden, hat die Rechtsprechung des Senats bereits herausgestellt und geklärt (BVerwGE 11, 276 [278]; 13, 288 [290]; 51, 359 [374]). - BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 48.83
Die von der Beschwerde angesprochene Pflicht der Behörde und des angerufenen Gerichts, über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit zu entscheiden, hat die Rechtsprechung des Senats bereits herausgestellt und geklärt (BVerwGE 11, 276 [278]; 13, 288 [290]; 51, 359 [374]). - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 53.59
Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 7 B 48.83
Die von der Beschwerde angesprochene Pflicht der Behörde und des angerufenen Gerichts, über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit zu entscheiden, hat die Rechtsprechung des Senats bereits herausgestellt und geklärt (BVerwGE 11, 276 [278]; 13, 288 [290]; 51, 359 [374]).